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BOS-Führerschein

Man stelle sich vor, es kommt in Böblingen zu einem Großschadensereignis bei dem der Katastrophenschutz den Rettungsdienst und die Feuerwehr unterstützen muss, und das Deutsche Rote Kreuz kann nicht helfen, weil niemand die DRK-Einsatzfahrzeuge fahren darf. Das Problem besteht darin, dass Fahrzeuge für den Katastrophenschutz mittlerweile oft das Format und das Gewicht eines mittleren Lkw haben.

Schulung für Fahrzeuge von 3,5 - 7,49 to zul. Gesamtgewicht

Während das für Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3 keinerlei Anlass zur Sorge darstellt, müssen junge Helfer mit frischer Fahrerlaubnis draußen bleiben - sie dürfen solche Gefährte nämlich gar nicht mehr lenken.

Die Führerscheinklassen waren 1999 innerhalb der EU vereinheitlicht worden. Seitdem dürfen mit einem Pkw-Führerschein nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen ist nun ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich.

Mit dem BOS Führerschein erlangen die Teilnehmer die Befähigung BOS Fahrzeuge bis zu 4,75 to bzw. 7,49 to zu führen.

Die BOS Fahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen zu dienstlichen Zwecken und ist zu keiner Zeit auf eine zivile Fahrerlaubnis umschreibbar. Eine private Nutzung ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausgebildet wird 8 Stunden in Theorie vom Fahren im Einsatz bis Ladungssicherung, und in der Praxis mit verschiedenen Übungen: Zielbremsen, Slalom, Wenden auf engem Raum, usw. sowie Fahren im öffentlichen Verkehr und zum Abschluss eine Prüfungsfahrt. Neben dem Fahren mit Fahrzeugen mit einem  zulässigns Gesantgewicht von 7,49to wurde auch das Fahren und Rangieren mit Anhänger geübt. Durch den Unterricht und die Übungen werden die besonderen Pflichten und Anforderungen, die das Bewegen von Einsatzfahrzeugen mit sich bringt, intensiv erfahren.

Die Schulung richtet sich ausschließlich an Helferinnen und Helfer, die aktiv als DRK-Mitglieder im Katastrophenschutz mitwirken.

Voraussetzungen

  • Mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B (BF17 wird nicht anerkannt)
  • nicht mehr als 2 Punkte im Verkehrszentralregister hat
  • Abgeschlossene Helferausbildung (Fachdienst und HGA)
  • die vorgeschriebene Ausbildung und die praktische Prüfung bestanden hat