Karteikasten mit Patientenanhängekarte

Begleitkarte

Die Begleitkarte dient der Erstregistrierung unverletzt gebliebener Betroffener einer Katastrophe oder einer größeren Schadenslage.

Unverletzte, Betroffene, Angehörige und ggf. anderweitig zum Ereignis gehörende Personen, die sich z.B. in Unverletzten-Betreuungsstellen, Evakuierungszentren oder in einem Betroffenen-Informationszentrum aufhalten, werden mit der Begleitkarte erfasst. Die geschieht  in der Regel durch die Helfer des Betreuungsdienstes.

Was geschieht mit der Begleitkarte im weiteren Verlauf?

Die Begleitkarte besteht au 3 Durchschlägen. Über sie wird sichergestellt, dass die Informationen zur Person für spätere Nachfragen zur Verfügung stehen.

Das 1. Blatt (gelb) wird über eine Führungskraft der Personen-Auskunftstelle (PASt) zeitnah zugeleitet.

Das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken) verbleibt beim Aussteller und kann im Falle einer Weiterleitung an den Suchdienst geschickt werden.

Das 3. Blatt behält der/die Betroffene.

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